Ich möchte auf die Ruhestandsmitteilung des Bundessozialgerichts betreffend den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Udsching hinweisen. Prof. Dr. Udsching war lange Jahre Vorsitzender des SGB II Senats am Bundessozialgericht.Er hat damit nachhaltig die Rechtsprechung zum SGB II geprägt, und auch wenn man sich als Anwalt die eine oder andere wegweisendere Entscheidung gewünscht hätte (Thema Verfassungswidrigkeit der Regelsätze) muss man gleichwohl anerkennen, dass der 14. Senat unter Udsching beileibe Leistungsbeziehern nicht übelgesonnen war. Dass ein schlechtes Gesetz mit leider eindeutigem schlechtem politischen Willen nicht hinweggedacht werden kann, ist nachvollziehbar. Wir werden sehen, wie diese Lücke sich in den nächsten Monaten schließt.
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